Hygieneplan          

Stand Februar 2024

Hygieneplan der Grundschule im Weiltal

Inhalt

      Grundlage                                                                                 Seite 2

      Abfallentsorgung                                                                        Seite 2

      Lufthygiene                                                                               Seite 2

      Reinigung                                                                                  Seite 2

      Kleiderablage                                                                             Seite 3

      Hygiene in den Toiletten                                                             Seite 3

      Trinkwasserhygiene                                                                   Seite 3

      Küchenhygiene                                                                          Seite 3

      Erste Hilfe                                                                                 Seite 4

      Persönliche Hygienemaßnahmen                                                Seite 5

      Vorsichtsmaßnahmen bei hohem Infektionsgeschehen                Seite 5

      Meldepflicht bei Infektionskrankheiten                                         Seite 5

      Behandlung kontaminierter Flächen                                            Seite 6

      Spielplatzhygiene                                                                       Seite 6

      Schimmelbefall und Emission von Raumluftschadstoffen             Seite 6

     

           

Grundlage

  • Infektionsschutzgesetz § 36; § 33
  • Rahmen-Hygieneplan für die Schulen in Hessen des hessischen Kultusministeriums (Stand: 13.09.2023)
  • Reinigungsplan des Hochtaunuskreises

Abfallentsorgung

Die Tageskraft säubert täglich die Tische. Die Reinigung der Böden erfolgt täglich durch die Reinigungsfirma. Müll wird unter Beachtung der Mülltrennung in die dafür bereitstehenden Abfallbehälter (Papiermüll, Plastikmüll, Bioabfall und Restmüll) entsorgt. In den Klassenräumen gibt es entsprechende Behälter

Alle Abfälle entsorgt die Reinigungsfirma.

Lufthygiene

Klassenräume und Funktionsräume werden regelmäßig gelüftet. Die Lüftung erfolgt per Stoß-Querlüftung (weit geöffnete Fenster für 3-5 Minuten) bestenfalls alle 20 Minuten, mindestens aber alle 45 Minuten. Es wird darauf geachtet, dass die Klassen nicht überheizt werden.

Reinigung

Die Klassenräume werden gemäß Reinigungsplan des Schulträgers regelmäßig gereinigt. Die Klassen stellen täglich die Stühle hoch, wobei die Füße der Stühle nicht auf den Tisch kommen sollen. Das Reinigungspersonal entleert täglich die Abfallbehälter von Bio- und Restmüll. Dies wird durch den Hausmeister kontrolliert. Reinigungsmittel, Arbeitshandschuhe usw. werden durch die Reinigungsfirma bestellt und verteilt. Die Flure werden täglich gekehrt und nass gewischt. Die Nassreinigung erfolgt nach dem Unterricht.

In jedem Klassenraum und den Toiletten befindet sich ein Waschbecken ausgestattet mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern. Für das Auffüllen ist die Hygienekraft verantwortlich.

Kleiderablage

Die Garderobe der Schülerinnen und Schüler wird von den Klassen an die Kleiderhaken gehängt. Um die Verschmutzung der Klassenräume insbesondere im Winter möglichst gering zu halten, tragen die Kinder in den Klassen Hausschuhe.

Hygiene in den Toiletten

Die Toiletten und Waschbecken werden gemäß Reinigungsplan des Schulträgers täglich gereinigt. Es gibt Flüssigseife und Einwegpapierhandtücher. Zusätzlich gibt es Handtrockner. Auffallende Verschmutzungen sind umgehend der Tageskraft zu melden. Bei Bedarf erfolgt eine Zwischenreinigung der Toilettenbrillen und gegebenenfalls der Waschbecken.

Trinkwasserhygiene

Das Trinkwasser wird durch die Gemeinde kontrolliert. Der Hausmeister kontrolliert regelmäßig das Vorhandensein der vorgeschriebenen Brauchwasserhinweisschilder und die Funktion der Brauchwasseranlage.

Ist die Zisterne, die auf dem unteren Schulhof eingegraben ist, mit ausreichend Regenwasser gefüllt, werden die Toilettenanlagen der Schule hieraus gespeist. Regelmäßige Wartungsarbeiten werden durch den Schulträger in Auftrag gegeben und durch den Hausmeister kontrolliert. In niederschlagsarmen Phasen, insbesondere in den Sommermonaten, soll in Absprache mit der Gemeinde regelmäßig die Zisterne mit Brauchwasser aufgefüllt werden. Damit leistet die Schule einen deutlichen Beitrag zur Entlastung des angespannten Trinkwasserhaushaltes der Gemeinde.

Küchenhygiene

Beim Umgang mit Lebensmitteln besteht eine erhöhte Infektionsgefahr durch Krankheitserreger, die direkt oder indirekt auf den Menschen übertragen werden können. Personen, die an Infektionserkrankungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes erkrankt oder dessen verdächtig sind bzw. an infizierten Wunden oder an Hauterkrankungen erkranken oder dessen verdächtig sind, dürfen in der Küche nicht beschäftigt werden.

Schülerinnen und Schüler, die an infizierten Hautverletzungen oder einen ansteckenden Magen und Darmerkrankungen leiden, dürfen nicht am Kochunterricht teilnehmen oder Lebensmittel verarbeiten.

Die Mensaküche wird gemäß des Reinigungsplans des Schulträgers regelmäßig gereinigt. Der Arbeitgeber der Beschäftigten in der Küche bzw. deren Beauftragter in der Schule hat entsprechend dem § 43 Desinfektionsmittel die entsprechenden Kontrollen anzuweisen bzw. durchzuführen.

Die Schulküche wird ebenfalls gemäß Reinigungsplan gereinigt. Nach Nutzung stellt das Lehrpersonal sicher, dass keine Essensreste etc. in der Küche verbleiben.

Erste Hilfe

Die Versorgung von Verletzten wird im Sekretariat oder durch die Ersthelferinnen und Ersthelfer der Schule durchgeführt. Hierzu stehen Pflaster, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Kühlkissen zur Verfügung. Es ist darauf zu achten, dass Einmalhandschuhe getragen werden. Zum Desinfizieren von Händen, Gegenständen und Flächen steht ein Desinfektionsmittel bereit.

Bei schweren Verletzungen und insbesondere, wenn die Privatsphäre der erkrankten Personen gewahrt werden muss, steht das Arztzimmer neben dem Sekretariat bereit. Sowohl im Sekretariat als auch im Arztzimmer befinden sich die entsprechenden Notrufnummern.

Im Sekretariat, im Arztzimmer, in der Turnhalle und im Werkraum stehen Erste-Hilfe- Kästen nach DIN 13169 oder DIN 13157 (Werkraum) zur Verfügung. Diese werden regelmäßig nach Ablaufdatum und Bestand durch die Sicherheitsbeauftragte, unterstützt durch das Sekretariat, kontrolliert und ergänzt. Für schulische Veranstaltungen und Wanderungen verfügt jede Klasse über ein kleines Erste-Hilfesets, zusätzliche befinden sich auf dem „Erste-Hilfe-Kasten“ im Arztzimmer. Vor dem Einsatz ist die Tasche auf Vollständigkeit zu prüfen. Nach Verwendung sind verbrauchte Materialien dem Sekretariat umgehend zu melden, damit ein Ersatz vorgenommen werden kann. In jeder Klasse gibt es ein kleines Sortiment an Erste-Hilfe-Utensilien für den geringfügigen Bedarf (Pflaster).

Es liegen OP-Masken und FFP-2 Masken im Arztzimmer bereit.

Alle Erste-Hilfe-Maßnahmen, die in der Schule durchgeführt werden, müssen im Verbandsbuch digital im Sekretariat erfasst werden.

Persönliche Hygienemaßnahmen

Personen mit deutlichen Krankheitssymptomen, wie beispielsweise Fieber oder Schüttelfrost etc. sollen der Schule fernbleiben. Folgende Hygienemaßnahmen helfen, die Ausbreitung von Infektionen zu verhindern:

  • regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 bis 30 Sekunden),
  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch) sowie
  • das freiwillige Tragen einer Atemschutzmaske bei Erkältungssymptomen wie Husten oder Schnupfen.

Vorsichtsmaßnahmen bei hohem Infektionsgeschehen

Bei hohem Infektionsgeschehen wird die Wahrscheinlichkeit einer Infektion durch die Einhaltung weiterer Infektionsschutzmaßnahmen reduziert. Dazu zählen vor allem die Vermeidung nicht notwendiger körperlicher Nähe, die verstärkte Nutzung digitaler Besprechungsmöglichkeiten sowie eine verstärkte Beachtung der Lufthygiene.

Meldepflicht bei Infektionskrankheiten

Wird ein Fall von einer meldepflichtigen Infektionskrankheit bekannt, wird dies dem Gesundheitsamt unverzüglich über das Sekretariat gemeldet. Beim Auftreten von Läusen sind die Eltern der Klasse unverzüglich mit dem Merkblatt zu informieren. Treten mehrere Fälle in einer Klasse auf, sind weitergehende Maßnahmen entsprechend dem Merkblatt durch die Klassenleitung nach Rücksprache mit der Schulleitung durchzuführen. Eltern werden gegebenenfalls über ihre Pflichten nach dem Infektionsschutzgesetz im Falle von Erkrankungen des Kindes mit einer meldepflichtigen Infektionskrankheit des Kindes durch ein Merkblatt informiert.

Für die Umsetzung der Infektionsschutz- und der Hygienemaßnahmen in der Schule ist die Schulleiterin oder der Schulleiter verantwortlich. Der Hausmeister sowie die Tageskraft überwachen und unterstützen die Umsetzung der schulischen Hygienemaßnahmen. Weitere Personen (Sekretariat, Sicherheitsbeauftragte) unterstützen gemäß festgelegter Aufgabenbereiche.

Behandlung kontaminierter Flächen

Mit Blut oder sonstigen Exkreten kontaminierte Flächen, sind unter Verwendung von Einmalhandschuhen mit einem desinfektionsmittelgetränkten Tuch zu reinigen. Alternativ kann man dafür auch spezielle Pulver nehmen, um die Körperflüssigkeiten zu binden. Die betroffenen Flächen sind anschließend nochmals ordnungsgemäß zu desinfizieren.

Spielplatzhygiene

Vor Unterrichtsbeginn sind durch eine Sichtprobe der obere sowie der untere Schulhof und insbesondere die Spielgeräte zu prüfen und gegebenenfalls Unrat zu beseitigen. In regelmäßigen Abständen (in der Regel jährlich - siehe Rd. Erl. MFJFG NRW v. 16.3.2000) ist der Spielsand sowie der Sand in der Sprunggrube zu erneuern.

Beauftragt durch den Schulträger ist in der Regel jährlich der Zustand der Spielgeräte durch Fachleute zu prüfen.

Schimmelbefall und Emission von Raumluftschadstoffen

Bei raumlufthygienischen Fragen wie Schimmelbefall oder Emission von Raumluftschadstoffen wie

  • Lösungsmittel von Farben und Klebern,
  • Künstliche Mineralfasern (KMF),
  • Polychlorierte Biphenyle (PCB)

ist zunächst die Ursache zu ermitteln, da sonst keine längerfristig wirksamen Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können.

So ist beispielsweise bei Feuchtigkeitsschäden und gegebenenfalls vorkommendem Schimmelpilzbefall an den Außenwänden durch den Hausmeister eine fachtechnische Prüfung der Ursache der Nässebildung kurzfristig einzuleiten, damit neben der Entfernung des Schimmels auch der gegebenenfalls ursächliche bauliche Mangel beseitigt werden kann.

Bei Fragen bezüglich der Raumlufthygiene, bei Geruchsbelästigung oder unspezifischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und vor beabsichtigten Raumluftmessungen hin- sichtlich Schimmelpilzsporen, Lösungsmittel, Mineralfasern o. ä. wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt des HTK oder den MAS beim Staatlichen Schulamt.